Die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord des Landes Rheinland-Pfalz hat das Raumordnungsverfahren für die Umgehung Flacht/Niederneisen B54neu eingeleitet:
Siehe dazu folgende Bekanntmachung des Verbandsgemeindebürgermeisters:
Die vorgelegten Planunterlagen liegen in der Verbandsgemeindeverwaltung aus, können aber auch an dieser Stelle im Internet eingesehen werden:
www.aar-online.net/ROV_2015-02.zip
Bürger die Einwendungen gegen das geplante Vorhaben haben, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 20.03.2015 eingeben.
Die Einwendungen können formlos schriftlich oder per e-mail erfolgen. Per e-mail sollten Einwendungen an post@vg-hahnstaetten.de post@vg-hahnstaetten.de gerichtet werden. Schriftlich an: Verbandsgemeinde Hahnstätten, Austr. 4, 65623 Hahnstätten.
Wir bieten hierzu eine Mustereinwendung an, um Ihnen ein Beispiel zu geben, wie eine solche Einwendung aussehen kann:
Die Gemeinderäte der betroffenen Ortsgemeinden Holzheim, Flacht, Niederneisen und Oberneisen werden im Zuge des Verfahrens voraussichtlich ebenfalls Stellungnahmen abgeben. Wir werden versuchen, an dieser Stelle rechtzeitig auf diese Sitzungen hinzuweisen.
voraussichtliche Sitzung des Gemeinderates in
Holzheim: 10.02.2015, 19:30 Uhr
Flacht: 19.03.2015, 20:15 Uhr
Niederneisen: 17.03.2015, 20:00 Uhr
Oberneisen: 20.02.2015, 19:00 Uhr (mit Bürgerfragestunde)
Eine weitergehende Beteiligung der Bürger (Beispielsweise durch Befragung) ist derzeit, nach unserem Kenntnisstand NICHT! geplant.